Stellungnahme zum Urteil des Landgerichts Berlin im Berufungsverfahren um den Angriff auf Lahav Shapira
(Veröffentlicht am 17.04.2026)
Vor einem Jahr verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den Täter beim Angriff auf den jüdischen FU-Studenten Lahav Shapira unter Berücksichtigung des Antisemitismus als Tatmotiv. Nun wurde dies im Berufungsverfahren zurückgenommen. Zwar wurde der Angeklagte an diesem Montag erneut zu einer (kürzeren) Haftstrafe verurteilt, doch vermochte das Landgericht Berlin nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, was für Community, Öffentlichkeit und die politische Landschaft Berlins offensichtlich erschien: Anders als die erste Instanz, die die Vielzahl an Indizien in ihrer Gesamtschau als ausreichend bewertete, sah das Landgericht darin keine Grundlage für die zweifelsfreie Annahme einer antisemitischen Motivation.
Damit sendet es ein verheerendes Signal an Betroffene von Antisemitismus: Selbst bei einer so umfassenden Anzahl an Indizien – die aus Sicht des Anwalts des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft keinen anderen Schluss zuließen – kommt die Strafzumessungsvorschrift des § 46 Abs. 2 StGB nicht zu Anwendung. Gleichzeitig ist festzuhalten: Die Verneinung bezieht sich lediglich auf die zweifelsfreie Nachweisbarkeit der antisemitischen Motivation und ist kein Urteil darüber, dass eine solche Motivation fehlt. So hat das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung auch keine alternative Erklärung der ausgeübten Gewalt als erwiesen erachtet.
Wir begrüßen die Reaktion der Staatsanwaltschaft, die Überprüfung dieses Urteils im Wege der Revision zu veranlassen – der Nebenklage steht dieses Rechtsmittel nicht zur Verfügung.
Zu wünschen bleibt, dass die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten – die für einen nicht vorbestraften Täter erheblich ausfiel – eine abschreckende Wirkung entfaltet und die intensive Auseinandersetzung mit der Situation an der FU, die der Tat den Boden bereitete, das konkrete Gefahrenpotential für jüdische Studierende aufzeigt. Schließlich ist das neue Urteil aus der Sicht der jüdischen Community in Deutschland auch in Anbetracht der Erfahrung von Bagatellisierung von Antisemitismus und Übergehen ihrer Wahrnehmungen zu sehen: Zum einen in einer Reihe von Gerichtsurteilen der vergangenen Jahre, bei denen der antisemitische Charakter nicht erkannt wurde – selbst bei Brandanschlägen auf Synagogen wie in Wuppertal (2014) oder Oldenburg (2024). Zum anderen aber auch im gesellschaftlichen Diskurs, der Antisemitismus entlang von Rechtssprechungspraktiken verhandelt anstatt im Rahmen von Fragen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gegenüber einer konkret durch eliminatorische Gewalt bedrohte Community, und gleichzeitig stets den Rahmen dessen zu erweitern sucht, was diese Community ertragen muss, ohne sich rechtlich wehren zu können.
Auf die jüdische Gemeinschaft hat dieser Umgang eine nachhaltige Wirkung und erzeugt Gefühle der Isolation und der Schutzlosigkeit – gerade vor dem Hintergrund einer weltweit zunehmenden Eskalation des antisemitischen Terrors, die diese systematische gesellschaftliche Marginalisierung aktiv befördert.

