GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES VERBANDS JÜDISCHER STUDIERENDER NORD E.V. UND DER BERATUNGSSTELLE BEI ANTISEMITISCHER GEWALT UND DISKRIMINIERUNG OFEK E.V.
Verwaltungsgericht Bremen verpflichtet AStA zur Entfernung von „Studenten-Intifada“-Aufrufen – Gericht berücksichtigt einschüchternde und ausschließende Wirkung auf jüdische Studierende
Berlin/Bremen (29.10.2026) – In einer wegweisenden Entscheidung hat sich das Verwaltungsgericht Bremen mit der Wirkung von Intifada-Aufrufen auf jüdische Studierende befasst und die Verfasste Studierendenschaft Bremen verpflichtet, entsprechende Plakate und Online-Beiträge des AStAs unverzüglich zu entfernen.
Der AStA der Universität Bremen hatte auf Plakaten und in Beiträgen zur Bewerbung einer Veranstaltung den arabischen Begriff „انتفاضة الطلبة“ („Intifāḍat aṭ-Ṭalaba“, deutsch: „Studierenden-Intifada“) verwendet.
Ein Jurastudent wandte sich im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht, nachdem seine Beschwerden beim AStA und der Universität erfolglos geblieben waren. Als Pflichtmitglied der Studierendenschaft wehrte er sich insbesondere dagegen, dass seine eigene Studierendenvertretung eine Parole verwendet, die auf jüdische Studierende einschüchternd und ausschließend wirken kann. Diese Wirkung wurde unter anderem durch Stellungnahmen des Verbandes Jüdischer Studierender Nord e.V. (VJSNord) und der Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK e.V. dargelegt.
Am 27. Oktober 2026 entschied das Verwaltungsgericht Bremen, dass der AStA die entsprechenden Plakate und Beiträge auf Instagram und seiner Website unverzüglich entfernen muss, soweit darin die arabische Bezeichnung „Studierenden-Intifada“ verwendet wird.
In seinem Beschluss (Az.: 7 V 3094/26) führt das Gericht aus:
„Demgegenüber sprechen aus Sicht des Gerichts nach den obigen Ausführungen gewichtige Gründe für eine Überschreitung des hochschulpolitischen Mandats, weil bereits die Verwendung des Slogans – wie nicht zuletzt in der Stellungnahme des Verbandes Jüdischer Studierender Nord e. V. sowie der Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung (beide vom 22. Oktober 2026) ausführlich dargelegt – auf jüdische Studierende eine erheblich einschüchternde Wirkung und faktische Ausschließung vom hochschulpolitischen Diskurs haben kann.“
Der Antragssteller, der Student Malte M. erklärt hierzu:
„Mit dem Beschluss haben jüdische, israelische und mit ihnen solidarische Menschen ein wichtiges gerichtliches Argument, um sich gegen Intifada-Aufrufe zur Wehr zu setzen, die angesichts der mit dem Begriff verbundenen historischen Gewalterfahrungen eine bedrohliche und einschüchternde Wirkung entfalten. Für mich war es inakzeptabel, dass unsere Studierendenvertretung – trotz dieser öffentlich bekannten Wirkung – mit diesem Slogan ‚students intifada‘ Werbung betrieb.“
Auch OFEK und VJSNord begrüßen die Entscheidung.
Leonhard Klepikow, VJSNord:
„Maltes Engagement zeigt, dass Widerspruch möglich & notwendig ist. Dass er sich als nichtjüdischer Student dafür eingesetzt hat, dass die Erfahrungen jüdischer Kommiliton:innen berücksichtigt werden, verdient Anerkennung. Zugleich darf die Verantwortung für Veränderungen nicht bei Einzelpersonen oder Verbänden abgeladen werden. Insbesondere die Universität muss sich fragen, wie sie jüdische Studierende schützt & ihre gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet: Es kann nicht sein, dass jüdische Studierende sich immer wieder erklären müssen. Es kann nicht sein, dass ihre Sorgen erst dann Konsequenzen haben, wenn Beschwerden erfolglos bleiben und ein Gericht eingeschaltet wird.“
Alexandra Wichmann, Justiziarin, OFEK e.V.:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen. Sie macht deutlich, dass die einschüchternde und ausschließende Wirkung von Intifada-Aufrufen auf jüdische Studierende rechtlich berücksichtigt werden muss. Die Bedeutung reicht über den Einzelfall hinaus: Bislang haben Universitäten ein Einschreiten gegen solche Intifada-Aufrufe häufig mit dem Hinweis auf deren fehlende Strafbarkeit abgelehnt. Dabei greift eine allein auf die Strafbarkeit beschränkte Prüfung zu kurz. Auch die mögliche diskriminierende Wirkung auf jüdische Hochschulmitglieder muss berücksichtigt werden.“
Der Verband VJSNord unterstützte den Antragsteller. OFEK begleitete das Verfahren juristisch und fachlich. Beide Organisationen brachten eine fachliche Stellungnahme ein, auf die das Gericht in seiner Begründung ausdrücklich Bezug nimmt.
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OFEK: presse[at]ofek-beratung.de
VJSNord: leon[at]vjsnord.de

